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Ratgeber Energie und Förderung

Balkonkraftwerk: Steckersolar zwischen Mietrecht, Register und Steckdose

Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Ein Steckersolargerät, oft Balkonkraftwerk genannt, ist die kleinste Form der Photovoltaik: ein oder zwei Module, ein Wechselrichter, ein Stecker. Der Gesetzgeber hat die Regeln dafür in den letzten Jahren deutlich vereinfacht. Trotzdem bleiben Pflichten, und nicht jede Wohnung ist ohne weiteres geeignet. Dieser Artikel ordnet ein, was für Steckersolargeräte gilt, was Mieter und Wohnungseigentümer verlangen können und wann ein Elektrobetrieb die bessere Wahl ist.

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Was als Steckersolargerät gilt

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fasst Steckersolargeräte eng: eine installierte Modulleistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und eine Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, betrieben hinter dem Zähler eines Haushalts. Für solche Geräte darf der Netzbetreiber keine zusätzlichen Meldungen verlangen; der Anschluss muss aber die für Netzanschlüsse maßgeblichen Regeln einhalten.

Wichtig ist der zweite Teil: Strom, der ins Netz fließt, weil Sie ihn gerade nicht selbst verbrauchen, wird der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet. Das Gerät lohnt sich also über den Eigenverbrauch, nicht über eine Vergütung.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Registrierung bleibt Pflicht

Auch ein Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Die Pflicht gilt für Stromerzeugungsanlagen unabhängig von ihrer Größe und auch dann, wenn sie nur für den Eigenverbrauch erzeugen. Die Registrierung erledigen Sie online selbst; zusätzliche Meldungen an den Netzbetreiber sind für Steckersolargeräte nicht vorgesehen.

Nehmen Sie sich die Daten vom Typenschild und aus dem Datenblatt des Wechselrichters zur Hand, bevor Sie beginnen. Wer die Registrierung vergisst, riskiert Ärger mit dem Netzbetreiber, etwa beim Zählerwechsel.

Quelle: gesetze-im-internet.de · marktstammdatenregister.de · gesetze-im-internet.de

Mietwohnung und Eigentümergemeinschaft

Mieter können vom Vermieter verlangen, bauliche Veränderungen zu erlauben, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Der Anspruch entfällt nur, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Mieterinteressen nicht zuzumuten ist; eine besondere Sicherheit kann vereinbart werden.

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann jeder Eigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Über das Wie beschließt die Gemeinschaft im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, etwa über Befestigung und Optik am Balkon. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor der nächsten Eigentümerversammlung.

Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de

Wann ein Elektrobetrieb die bessere Wahl ist

Ein Steckersolargerät ist für den Anschluss an eine vorhandene Steckdose gedacht. Wie gut das funktioniert, hängt vom Zustand der Elektrik ab. In alten Installationen ohne Fehlerstromschutz, bei Steckdosen im Freien ohne passende Absicherung oder wenn die Module über das Geländer hinaus an der Fassade befestigt werden sollen, lohnt ein Blick durch einen Elektrobetrieb. Auch eine eigene Einspeisesteckdose gehört in die Hände einer Fachkraft; wir beschreiben das bewusst nicht als Anleitung.

Wer mehr möchte als ein bis zwei Module, ist bei einer regulären Photovoltaikanlage besser aufgehoben. Sie wird geplant, beim Netzbetreiber angemeldet und kann einspeisen und vergütet werden.

Befestigung, Wind und Nachbarn

  • Module am Balkongeländer müssen sturmsicher befestigt sein; lassen Sie sich die Halterung für Ihr Geländer bestätigen.
  • Fragen Sie bei Mehrfamilienhäusern, ob die Hausordnung oder die Gemeinschaft Vorgaben zur Optik macht.
  • Achten Sie auf Blendung zum Nachbarn, wenn Module steil stehen.
  • Bei denkmalgeschützten Fassaden kann eine Genehmigung der Denkmalbehörde nötig sein.

Wie viel ein Balkonkraftwerk leisten kann

Der Ertrag hängt von Ausrichtung, Neigung und Verschattung ab. Ein Balkon nach Süden ohne Nachbargebäude davor bringt mehr als eine Nordwestseite unter einem Dachüberstand. Weil überschüssiger Strom nicht vergütet wird, zählt vor allem, wie viel davon Sie im Haushalt direkt verbrauchen: Kühlschrank, Router, Standby-Geräte und tagsüber laufende Waschmaschine. Seriöse Händler rechnen mit Ihren Werten statt mit Pauschalversprechen.

Ein kleiner Speicher für Steckersolargeräte kann den Eigenverbrauch erhöhen, rechnet sich aber nicht in jedem Haushalt. Lassen Sie sich zeigen, wie viel zusätzlicher Strom im Jahr tatsächlich im Haushalt landet.

Typische Fehler

  • Die Registrierung im Marktstammdatenregister vergessen.
  • Module ohne sturmsichere Halterung ans Geländer gebunden.
  • Die Zustimmung von Vermieter oder Gemeinschaft nicht eingeholt, obwohl sie leicht zu bekommen gewesen wäre.
  • Mehrere Geräte kombiniert und dabei die Leistungsgrenzen überschritten.
  • Ein Gerät an einen alten Stromkreis ohne Fehlerstromschutz angeschlossen, ohne die Elektrik prüfen zu lassen.

Kauf und Garantie

Achten Sie beim Kauf darauf, dass Wechselrichter und Stecker für den Betrieb am Hausnetz geeignet und entsprechend gekennzeichnet sind, und bewahren Sie Datenblätter und Rechnung auf. Sie brauchen die Angaben für die Registrierung und im Garantiefall. Bei Komplettsets aus dem Handel lohnt die Frage, wer bei einem Defekt am Wechselrichter zuständig ist und ob Ersatzteile verfügbar sind.

Wer das Gerät später an einen anderen Balkon mitnimmt, etwa beim Umzug, muss die Registrierung im Marktstammdatenregister anpassen. Auch das ist schnell erledigt, wird aber oft vergessen.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Vom Balkon zum Dach: wann sich die Anfrage lohnt

Wer auf dem eigenen Dach Platz hat, sollte vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks durchrechnen lassen, ob eine kleine Dachanlage mit Einspeisung sinnvoller ist. Über Offrano geht eine solche Anfrage an genau einen Solarbetrieb aus Ihrer Region; für Sie ist sie kostenlos.

Häufige Fragen

Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?

Nein, zusätzliche Meldungen dürfen nicht verlangt werden. Die Eintragung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht.

Bekomme ich Geld für eingespeisten Strom?

Nein. Überschüssiger Strom aus Steckersolargeräten wird der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet.

Darf mein Vermieter das Balkonkraftwerk verbieten?

Sie können die Erlaubnis verlangen. Verweigern darf er nur, wenn es ihm unzumutbar ist.

Wie groß darf ein Balkonkraftwerk sein?

Bis zu 2 Kilowatt Modulleistung und bis zu 800 Voltampere Wechselrichterleistung insgesamt.

Brauche ich eine spezielle Steckdose?

Das hängt vom Gerät und von der Elektrik ab. Im Zweifel prüft ein Elektrobetrieb den Stromkreis; eine Anleitung dazu geben wir nicht.

Muss ich den Zähler tauschen lassen?

Das entscheidet der Messstellenbetreiber. Ein alter Zähler ohne Rücklaufsperre wird in der Regel getauscht; fragen Sie nach, wenn Sie registriert haben.

Kann ich das Balkonkraftwerk beim Umzug mitnehmen?

Ja. Passen Sie danach die Angaben im Marktstammdatenregister an und klären Sie in der neuen Wohnung die Zustimmung von Vermieter oder Gemeinschaft.

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