Ratgeber Energie und Förderung
§ 14a EnWG: Wenn der Netzbetreiber Wärmepumpe und Wallbox drosseln darf
Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit
Wer eine Wärmepumpe, eine Wallbox, ein größeres Klimagerät oder einen Stromspeicher neu anschließen lässt, stößt auf einen sperrigen Begriff: steuerbare Verbrauchseinrichtung. Dahinter steht ein Tausch. Der Netzbetreiber darf den Strombezug in Ausnahmefällen begrenzen, dafür zahlen Sie weniger Netzentgelt, und er darf den Anschluss nicht mit Verweis auf sein Netz verzögern. Dieser Artikel erklärt, was die Regel bedeutet, was im Alltag davon zu spüren ist und welche Fragen Sie vor der Beauftragung mit dem Fachbetrieb klären sollten.
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Was eine steuerbare Verbrauchseinrichtung ist
Das Energiewirtschaftsgesetz erlaubt der Bundesnetzagentur, bundeseinheitlich zu regeln, wie Netzbetreiber den Strombezug bestimmter Geräte im Gegenzug für ein geringeres Netzentgelt steuern dürfen. Nach der Festlegung der Bundesnetzagentur gelten Wärmepumpen, private Ladeeinrichtungen für Elektroautos, Klimageräte und Stromspeicher mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen, als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
Für Sie heißt das: Die Regel betrifft nicht jedes Gerät im Haushalt, sondern die großen Verbraucher, die das Netz vor allem in den Abendstunden gemeinsam belasten können. Ältere Anlagen, die schon vorher in Betrieb waren, laufen in der Regel unter den bisherigen Bedingungen weiter.
Quelle: gesetze-im-internet.de · bundesnetzagentur.de
Was der Netzbetreiber darf und was nicht
Droht eine Überlastung im Verteilnetz, darf der Netzbetreiber den Strombezug der steuerbaren Einrichtung vorübergehend auf bis zu 4,2 kW begrenzen. Abgeschaltet wird nicht: Eine Wärmepumpe läuft mit geringerer Leistung weiter, eine Wallbox lädt langsamer. Im Gegenzug sinkt das Netzentgelt, das über Ihren Stromtarif abgerechnet wird.
Ebenso wichtig ist die andere Seite: Der Netzbetreiber darf den Anschluss einer solchen Einrichtung nicht mit der Begründung ablehnen oder verzögern, sein Netz könnte vor Ort überlastet werden. Das beschleunigt vor allem den Einbau von Wärmepumpen und Wallboxen in Straßen, in denen viele Nachbarn gleichzeitig umrüsten.
Quelle: bundesnetzagentur.de
Was im Alltag davon zu spüren ist
Wie oft eine Drosselung tatsächlich vorkommt, hängt vom Netz vor Ort ab und lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Für die Planung ist entscheidend, dass die Anlage auch mit begrenzter Leistung sinnvoll weiterarbeitet. Bei Wärmepumpen hilft ein ausreichend großer Pufferspeicher oder die Trägheit einer Fußbodenheizung, kurze Begrenzungen ohne Komfortverlust zu überbrücken. Bei der Wallbox verlängert sich die Ladezeit, was über Nacht selten auffällt.
Eine Photovoltaikanlage mit Speicher kann die Wirkung zusätzlich abfedern, weil im Haus erzeugter Strom nicht über das Netz bezogen wird. Das ist kein Grund für oder gegen eine Solaranlage, aber ein Punkt, den ein guter Betrieb bei der gemeinsamen Planung anspricht.
Welche Modelle beim Netzentgelt zur Wahl stehen
Die Festlegung sieht vor, dass das Netzentgelt für steuerbare Einrichtungen reduziert wird. Je nach Ausgestaltung kann das eine pauschale Reduzierung sein oder ein reduzierter Arbeitspreis, für den die Einrichtung einen eigenen Zähler braucht; dazu kommen zeitvariable Modelle. Welche Varianten Ihr Netzbetreiber anbietet und welche sich für Ihren Verbrauch rechnet, erfahren Sie beim Netzbetreiber oder Stromlieferanten. Rechnen Sie das durch, bevor der Zählerschrank geplant wird, denn ein zweiter Zähler braucht Platz.
Ein eigener Wärmepumpentarif des Lieferanten ist etwas anderes als die Netzentgeltreduzierung, kann aber damit zusammenhängen. Lassen Sie sich beides erklären, statt nur auf den niedrigsten Arbeitspreis zu achten.
Quelle: bundesnetzagentur.de
Was technisch nötig ist
Damit der Netzbetreiber steuern kann, braucht es eine Steuereinrichtung am Zählerplatz und eine Anlage, die ein Steuersignal verarbeiten kann. Viele neue Wärmepumpen und Wallboxen haben dafür einen Eingang oder eine Schnittstelle. Bei mehreren Geräten kann ein Energiemanagementsystem die verfügbare Leistung verteilen, statt jedes Gerät einzeln zu begrenzen. Der Einbau am Zählerplatz gehört in die Hände eines beim Netzbetreiber eingetragenen Elektrobetriebs; wir beschreiben ihn bewusst nicht als Anleitung.
Fragen an den Fachbetrieb vor der Beauftragung
- Fällt die geplante Anlage unter die Regel für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, und wer meldet sie beim Netzbetreiber an?
- Kann die Anlage ein Steuersignal verarbeiten, oder braucht es ein zusätzliches Gerät?
- Reicht der Platz im Zählerschrank für eine Steuereinrichtung und gegebenenfalls einen zweiten Zähler?
- Wie verhält sich die Anlage bei einer Begrenzung, und braucht es dafür einen Speicher oder eine Einstellung in der Regelung?
- Werden Wärmepumpe, Wallbox und Solaranlage gemeinsam gesteuert, oder arbeitet jedes Gerät für sich?
Mehrere Geräte im selben Haus
Kommen Wärmepumpe, Wallbox und Speicher zusammen, stellt sich die Frage, ob jedes Gerät einzeln begrenzt wird oder ob ein Energiemanagement die verfügbare Leistung im Haus verteilt. Ein gemeinsames System kann dafür sorgen, dass im Fall einer Begrenzung zuerst die Wallbox zurückstellt und die Heizung weiterläuft. Das ist Planungssache und sollte vor dem Kauf der Geräte geklärt werden, weil nicht jedes Gerät mit jedem Energiemanagement zusammenarbeitet.
Wer die Geräte in Etappen anschafft, sollte beim ersten Schritt schon an den zweiten denken: Reserveplätze im Zählerschrank, ein Leerrohr zur Garage, eine Schnittstelle, die offen ist für spätere Geräte.
Wenn Sie einen Betrieb suchen
Über Offrano beschreiben Sie Ihr Vorhaben einmal, und genau ein Fachbetrieb aus Ihrer Region kann die Anfrage übernehmen. Nennen Sie in der Beschreibung, welche Geräte zusammenkommen, dann kann der Betrieb die Steuerung gleich mitplanen.