Ratgeber Energie und Förderung
Vor Dämmung oder Fenstertausch: das Beratungsgespräch nach § 36 GModG
Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit
Wer an seinem Einfamilienhaus Fassade, Dach oder Fenster erneuern lässt, bekommt vom Fachbetrieb unter Umständen einen Hinweis, der auf den ersten Blick bürokratisch wirkt: ein Beratungsgespräch mit einer Person, die Energieausweise ausstellen darf. Dahinter steckt eine sinnvolle Idee. Dieser Artikel erklärt, wann das Gespräch vorgesehen ist, was es leisten kann und wie Sie es für bessere Entscheidungen nutzen, ohne dass sich Ihr Projekt verzögert.
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Was das Gesetz vorsieht
Lässt der Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses Außenbauteile ändern und wird dafür eine Berechnung für das gesamte Gebäude aufgestellt, ist vorher ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer Person vorgesehen, die Energieausweise ausstellen darf, soweit ein solches Gespräch unentgeltlich angeboten wird. Der Betrieb, der mit den Arbeiten beauftragt werden soll, muss im Angebot schriftlich auf dieses Gespräch hinweisen.
Es handelt sich also nicht um eine Genehmigung, sondern um ein Informationsangebot. Ziel ist, dass Eigentümer die Wirkung einer Maßnahme auf das ganze Haus kennen, bevor sie Einzelteile erneuern.
Quelle: gesetze-im-internet.de
Wer das Gespräch führen darf
Beraten dürfen Personen, die nach dem Gesetz Energieausweise ausstellen dürfen, etwa Architekten, Ingenieurinnen oder Handwerksmeister mit entsprechender Qualifikation und Energieberater mit Zulassung. Viele von ihnen bieten auch den individuellen Sanierungsfahrplan an, der über das Gespräch hinausgeht und Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge bringt.
Fragen Sie, ob die beratende Person mit einem der Betriebe verbunden ist, die später Arbeiten ausführen sollen. Unabhängigkeit ist kein Pflichtmerkmal des Gesprächs, aber sie hilft bei der Einordnung.
Quelle: gesetze-im-internet.de
Warum sich das Gespräch lohnt
Einzelmaßnahmen beeinflussen sich gegenseitig. Neue, dichte Fenster in einem Haus mit ungedämmter Fassade können Feuchtigkeit an kalten Wandflächen begünstigen, wenn nicht gelüftet wird. Eine gedämmte Fassade verändert den Anschluss der Fenster, und wer zuerst die Fenster tauscht und Jahre später dämmt, bezahlt Laibungen und Anschlüsse doppelt. Eine Dachdämmung senkt den Wärmebedarf und kann die spätere Heizung kleiner werden lassen.
Das Gespräch ist der Moment, in dem diese Zusammenhänge auf den Tisch kommen, bevor der Vertrag unterschrieben ist.
Was Sie zum Gespräch mitbringen
- Baujahr und frühere Sanierungen, soweit bekannt
- Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre
- das Angebot des Betriebs für die geplante Maßnahme
- Ihre Pläne für die nächsten Jahre: Heizungstausch, Photovoltaik, Ausbau des Dachgeschosses
- Fotos von Problemstellen wie feuchten Ecken oder zugigen Fenstern
Anforderungen an die erneuerten Bauteile
Unabhängig vom Gespräch gelten beim Erneuern von Außenbauteilen Höchstwerte für den Wärmedurchgang, etwa für Fenster, Außentüren, Außenwände und Dächer. Änderungen an einem kleinen Teil der jeweiligen Bauteilfläche sind ausgenommen. Ein Betrieb sollte im Angebot darlegen, wie er diese Anforderungen einhält. Das Beratungsgespräch hilft, darüber hinaus zu entscheiden, ob sich eine bessere Ausführung lohnt.
Quelle: gesetze-im-internet.de
Förderung und Reihenfolge
Wer für die Maßnahme eine Förderung nutzen will, braucht je nach Programm eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Experten, die den Antrag begleiten. Das ist mehr als das Informationsgespräch. Klären Sie früh, ob Sie beides kombinieren, damit die Beratung nicht doppelt bezahlt wird. Die Bedingungen der Programme stehen beim jeweiligen Fördergeber.
Fenster, Fassade, Dach: typische Kombinationen
Fenster und Fassade gehören zusammen, weil der Anschluss des Fensters an die Dämmung über Wärmebrücken und Dichtheit entscheidet. Wird zuerst gedämmt, setzt man die Fenster im selben Zug in die Dämmebene. Wird zuerst getauscht, lohnt es sich, die späteren Anschlüsse schon mitzuplanen.
Dach und oberste Geschossdecke sind die andere klassische Kombination: Ist der Dachboden unbeheizt, kann die Dämmung der Geschossdecke günstiger sein als die Dämmung des Dachs. Ein Beratungsgespräch klärt, welcher Weg zum weiteren Plan passt, etwa zu einem späteren Ausbau.
Was das Gespräch nicht ersetzt
Das Gespräch ist eine Information, keine Planung und keine Bauüberwachung. Für Wärmebrücken, Feuchteschutz und die Detailausführung bleibt der ausführende Betrieb verantwortlich, bei größeren Vorhaben ein Planer. Lassen Sie sich im Angebot beschreiben, wie Anschlüsse ausgeführt werden, und fragen Sie bei Unklarheiten nach, statt auf das Gespräch zu verweisen.
Checkliste für das Angebot
- Hinweis auf das Beratungsgespräch, wenn die Voraussetzungen vorliegen
- Angabe, wie die Höchstwerte für den Wärmedurchgang eingehalten werden
- Beschreibung der Anschlüsse an Fenster, Dach und Sockel
- Aussagen zu Lüftung, wenn dichte Fenster eingebaut werden
- Hinweis auf Fördervoraussetzungen, wenn eine Förderung geplant ist
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Einfamilienhaus aus den späten sechziger Jahren soll neue Fenster bekommen, weil die alten undicht sind. Im Beratungsgespräch stellt sich heraus, dass in einigen Jahren auch die Fassade gedämmt werden soll. Die Empfehlung: Fenster jetzt so bestellen, dass sie später mit einer Dämmung außen angeschlossen werden können, und die Laibungen bereits vorbereiten. So vermeidet der Eigentümer, dass bei der späteren Dämmung neue Fensterbänke und Anschlüsse fällig werden. Ohne das Gespräch wäre dieser Zusammenhang erst beim zweiten Schritt aufgefallen.
Anfrage an einen Betrieb
Über Offrano geht Ihre Anfrage für Dämmung, Dach oder Fenster an genau einen Fachbetrieb. Schreiben Sie in die Beschreibung, ob bereits eine Energieberatung stattgefunden hat; dann kann der Betrieb darauf aufbauen.