Begriff
E-Rechnung an den Bund: was der Begriff bedeutet
Die elektronische Rechnung, mit der Lieferanten des Bundes ihre Rechnungen über ein Portal einbringen.
Wer Leistungen an Dienststellen des Bundes erbringt, stellt die Rechnung elektronisch über e-Rechnung.gv.at ein. Für Lieferungen an Bundesdienststellen ist die elektronische Rechnung der vorgesehene Weg.
Wie die Einbringung funktioniert
Das Portal e-Rechnung.gv.at bietet Informationen zur Rechnungslegung, Testmöglichkeiten sowie rechtliche und technische Informationen. Rechnungen können strukturiert hochgeladen oder über das Unternehmensserviceportal erfasst werden.
Softwareanbieter unterstützen bei der Erzeugung der passenden Formate. Die Pflicht betrifft Lieferanten des Bundes; zwischen privaten Unternehmen gelten andere Regeln.
Quelle: erechnung.gv.at