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Rückgabepflicht für Elektrogeräte: was der Begriff bedeutet

Die Pflicht, ausgediente elektrische und elektronische Geräte einem Händler, Hersteller, Entsorgungsunternehmen oder einer Sammelstelle zurückzugeben.

Elektrogeräte gehören in der Schweiz nicht in den Kehricht. Dafür nehmen Händler Geräte der Art, die sie verkaufen, kostenlos zurück.

Rückgabe und Rücknahme

Wer sich eines Gerätes entledigen will, muss es einem Händler, Hersteller oder Entsorgungsunternehmen oder einer öffentlichen Sammelstelle zurückgeben. Händler müssen Geräte der Art, die sie im Sortiment führen, kostenlos zurücknehmen, auch ohne Neukauf.

Bei einer Räumung trennt die Firma Elektrogeräte vom übrigen Material und gibt sie in den Rücknahmekreislauf. Das Symbol auf dem Gerät zeigt, dass es getrennt gesammelt wird.

Quelle: fedlex.admin.ch · bafu.admin.ch

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