Begriff
Übermässige Einwirkung: was der Begriff bedeutet
Eine Einwirkung auf das Nachbargrundstück, etwa durch Lärm, Rauch oder Schattenwurf, die nach Lage und Ortsgebrauch nicht gerechtfertigt ist.
Das Zivilgesetzbuch verbietet übermässige Einwirkungen unter Nachbarn. Was übermässig ist, hängt vom Einzelfall und vom Ortsgebrauch ab.
Der Grundsatz
Jedermann ist verpflichtet, sich bei der Ausübung seines Eigentums aller übermässigen Einwirkungen auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten. Verboten sind insbesondere schädliche und nach Lage, Beschaffenheit oder Ortsgebrauch nicht gerechtfertigte Einwirkungen durch Luftverunreinigung, Geruch, Lärm, Erschütterung, Strahlung oder den Entzug von Besonnung oder Tageslicht.
Das betrifft etwa Wärmepumpen, hohe Hecken oder laute Anlagen. Im Streit hilft zuerst das Gespräch.
Quelle: fedlex.admin.ch