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Unlauterer Wettbewerb: was der Begriff bedeutet

Täuschendes oder gegen Treu und Glauben verstossendes Verhalten, das das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zu Kunden beeinflusst.

Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, nennt viele Beispiele. Für Onlineshops und E-Mail-Werbung enthält es konkrete Pflichten.

Pflichten im Onlinehandel

Unlauter handelt, wer im elektronischen Geschäftsverkehr Waren oder Leistungen anbietet und keine klaren Angaben zu Identität und Kontaktadresse macht, nicht auf die technischen Schritte zum Vertragsabschluss hinweist, keine Korrektur von Eingabefehlern ermöglicht oder die Bestellung nicht unverzüglich elektronisch bestätigt. Massenwerbung ohne Einwilligung ist ebenfalls unlauter.

Eine Webagentur setzt diese Pflichten im Shop technisch um.

Quelle: fedlex.admin.ch

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