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Begriff

Verleihvertrag: was der Begriff bedeutet

Der schriftliche Vertrag zwischen Verleiher und Einsatzbetrieb über den Einsatz verliehener Arbeitnehmender.

Der Verleihvertrag regelt, wer mit welcher Qualifikation wann und wo arbeitet und was der Verleih kostet. Er muss vor Arbeitsbeginn vorliegen.

Pflichtinhalt

Der Verleihvertrag muss die Adresse des Verleihers und der Bewilligungsbehörde, die Qualifikationen und die Art der Arbeit, Arbeitsort und Beginn, Dauer oder Kündigungsfristen, Arbeitszeiten und die Kosten des Verleihs einschliesslich aller Sozialleistungen, Zulagen, Spesen und Nebenleistungen enthalten. Er muss grundsätzlich vor der Arbeitsaufnahme vorliegen.

Vergleichen Sie Rechnungen mit dem Vertrag. Fehlt die Bewilligung des Verleihers, ist der Verleihvertrag nichtig. Zusatzleistungen sollten schriftlich vereinbart werden.

Quelle: fedlex.admin.ch · fedlex.admin.ch

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