Badsanierung
Bad-Gesamtsanierung: vom Rückbau bis zur Abnahme
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Bei einer Gesamtsanierung wird das Badezimmer bis auf den Rohbau zurückgebaut: Platten, Unterlagsboden, Leitungen, Apparate und meist auch die Elektroinstallation werden ersetzt. In der Schweiz führt oft der Sanitärinstallateur oder ein Badplaner die Arbeiten und bindet Plattenleger, Gipser und Elektroinstallateur ein. Hier lesen Sie, wie der Ablauf aussieht, was im Mehrfamilienhaus zu klären ist und was eine vollständige Offerte enthält.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Wann sich die Gesamtsanierung lohnt
Sind die Leitungen alt, die Platten hohl oder gerissen, passt die Aufteilung nicht mehr oder zeigen sich Feuchteschäden, ist der grosse Schritt meist sinnvoller als eine Reparatur nach der anderen. Wer nur Lavabo oder WC ersetzen will, braucht ihn nicht. Werden die Wände ohnehin geöffnet, lohnt es sich, Leitungen und Abdichtung gleich mitzuerneuern.
Der Ablauf
- Aufnahme und Planung mit Auswahl von Apparaten, Armaturen und Platten
- Rückbau und Entsorgung, dabei Schutz von Treppenhaus und Böden
- Rohinstallation Sanitär und Elektro, Vorwandsysteme
- Unterlagsboden mit Gefälle für die Dusche, Gipserarbeiten und Vorwände
- Verbundabdichtung in allen Spritzwasserzonen
- Plattenarbeiten, Montage der Apparate, Fugen, Dichtheitsprüfung und Abnahme; für die Elektroarbeiten erhalten Sie einen Sicherheitsnachweis (SiNa)
Im Mehrfamilienhaus und im Stockwerkeigentum
Steigleitungen, Abdichtung und Trittschall betreffen oft gemeinschaftliche Teile oder die Nachbarn darunter. Massgebend sind Reglement und Beschlüsse der Stockwerkeigentümergemeinschaft; sprechen Sie vor dem Auftrag mit der Verwaltung. Informieren Sie Hauswart und Nachbarn über Lärmzeiten, Lift und Zufahrt, und klären Sie, wo eine Mulde stehen darf. Ob für den Umbau ein Baugesuch nötig ist, entscheidet sich nach kantonalem Recht; bei Eingriffen in tragende Teile oder Schächte fragen Sie die Bauverwaltung. Mieterinnen und Mieter brauchen die Zustimmung der Vermieterschaft.
Was in der Offerte stehen sollte
- jedes Gewerk mit eigenen Positionen, die Abdichtung mit System und Anschlussteilen
- Apparate und Armaturen mit Hersteller und Serie statt Budgetpositionen
- Rückbau, Entsorgung, Schutzmassnahmen, Schlussreinigung und ein Terminplan
- Preise inklusive oder exklusive MWST
- wer die Arbeiten leitet und für Mängel an den Schnittstellen einsteht
Anfrage über Offrano
Genau ein Betrieb in Ihrer Region kann Ihre Anfrage übernehmen; er zahlt Offrano dafür, Sie nichts. Seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer erhalten Sie per E-Mail, bevor er Ihre Daten sieht. Übernimmt innert 21 Tagen niemand, ziehen wir die Anfrage zurück.
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Häufige Fragen
Wie lange ist das Bad nicht benutzbar?
Das hängt vom Umfang und den Trocknungszeiten des Unterlagsbodens ab. Verlangen Sie einen Terminplan und klären Sie früh, ob ein zweites WC oder eine Dusche im Haus bleibt.
Muss der Unterlagsboden ersetzt werden?
Nicht immer. Ist er trocken, tragfähig und reicht die Höhe für die neue Dusche, kann er bleiben. Das zeigt sich nach dem Rückbau.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Am besten ein Betrieb, der das ganze Bad offeriert und die anderen Gewerke einbindet. Dann ist klar, wer für das Ergebnis einsteht.
Kann ich die Kosten bei den Steuern abziehen?
Ob und wie Unterhaltskosten berücksichtigt werden, regeln Bund und Kantone. Auskunft gibt die Steuerverwaltung Ihres Kantons; die Offerte sollte Unterhalt und wertvermehrende Teile möglichst getrennt ausweisen.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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