Sanitärinstallation
Sanitär: eine Offerte von genau einem Sanitärbetrieb
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ob tropfender Wasserhahn, neuer Boiler oder neue Leitungen im Altbau: Sanitärarbeiten betreffen das Trinkwasser im Haus und sind Sache des Sanitärinstallateurs. Hier lesen Sie, welche Arbeiten ein Sanitärbetrieb übernimmt, welche Angaben er für eine Offerte braucht, was die Wasserversorgung Ihrer Gemeinde mitzureden hat und was Sie im Notfall selbst tun können. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was ein Sanitärbetrieb übernimmt
- Neuinstallation: Wasser- und Abwasserleitungen, Anschlüsse und Apparate in Neubau, Anbau oder neuem Bad.
- Reparatur: undichte Armaturen, Spülkästen, Ventile, Siphons oder ein Leck in der Leitung.
- Leitungen ersetzen: in älteren Häusern oft verzinkte Stahlrohre, die durch Verbundrohr, Edelstahl oder Kupfer ersetzt werden.
- Warmwasser: Elektroboiler, Wärmepumpenboiler oder Speicher ersetzen, entkalken und warten.
- Lecksuche: Feuchtigkeit in Wand oder Boden ohne sichtbare Ursache wird mit Messgeräten gesucht, damit nicht auf Verdacht gespitzt werden muss.
Wasserversorgung, Gemeinde und Bewilligungen in der Schweiz
Die Wasserversorgung ist in der Schweiz meist Sache der Gemeinde oder eines Werks. Deren Wasserreglement legt fest, wie Hausinstallationen angeschlossen, geändert und kontrolliert werden. Viele Wasserversorgungen verlangen, dass neue oder wesentlich geänderte Installationen vorher gemeldet und nur von Installateuren ausgeführt werden, die dafür bei ihnen zugelassen sind. Als technische Grundlage dienen die Richtlinien des Fachverbands SVGW. Ihr Sanitärbetrieb kennt die Vorgaben vor Ort.
Im Mehrfamilienhaus sind Steigleitungen und Haupthahn Sache der Verwaltung; bei Mietwohnungen melden Sie Schäden der Verwaltung oder dem Hauswart, bevor Sie selbst jemanden beauftragen. Im Stockwerkeigentum ist entscheidend, ob eine Leitung zu Ihrem Sonderrecht oder zu den gemeinschaftlichen Teilen gehört.
Anfrage stellenIm Notfall: was Sie tun können und was nicht
Bei einem Leitungsbruch hilft es, das Wasser am Haupthahn zu schliessen und bei nassen Wänden oder Decken die betroffenen Sicherungen auszuschalten. Machen Sie Fotos für die Versicherung und informieren Sie im Mehrfamilienhaus den Hauswart und die Nachbarn darunter.
Arbeiten an Gasleitungen und Gasgeräten sind ausschliesslich Sache von Fachbetrieben. Riechen Sie Gas, verlassen Sie das Gebäude, betätigen Sie keine Schalter und rufen Sie von draussen den Pikettdienst Ihres Gasversorgers oder die Feuerwehr an. Eine Anleitung zur Selbsthilfe an Gas oder Trinkwasser gibt es hier bewusst nicht.
Welche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht
- ob Sie Eigentümer sind und um welches Gebäude es geht
- das ungefähre Baujahr, weil es viel über das Material der Leitungen sagt
- worum es geht: Neuinstallation, Reparatur oder Leck, Armaturen oder Apparate ersetzen, Leitungen erneuern
- wie dringend es ist: Notfall, innerhalb einer Woche oder planbar
- grober Budgetrahmen in Franken
- eine kurze Beschreibung, etwa wo Wasser austritt, seit wann, und Hersteller und Typ des Boilers, falls bekannt
Worauf Sie bei der Offerte achten sollten
- Sind Anfahrt, Arbeitszeit und Material getrennt, und werden Zuschläge für Nacht und Wochenende vorher genannt?
- Ist beschrieben, welches Rohrmaterial verwendet und wie die Anlage gespült und auf Dichtheit geprüft wird?
- Übernimmt der Betrieb die Meldung an die Wasserversorgung, falls sie nötig ist?
- Wer verschliesst gespitzte Schlitze, und wer übernimmt Platten- oder Malerarbeiten?
- Sind die Preise inklusive oder exklusive MWST angegeben?
Wie Offrano Ihre Anfrage weitergibt
Nach der Bestätigung von Telefon und E-Mail sehen Sanitärbetriebe in Ihrer Region die Eckdaten ohne Ihren Namen. Nur einer kann übernehmen; er bezahlt Offrano, für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich. Name, Adresse und Telefonnummer des Betriebs kommen per E-Mail zu Ihnen, bevor er Ihre Kontaktdaten sieht.
Geprüft ist, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, nicht seine Arbeit. Dass sich jemand meldet, können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme endet das Angebot. Bei einem akuten Wasserschaden rufen Sie deshalb zusätzlich direkt einen Pikettdienst an.
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Häufige Fragen
Darf ich einen Wasserhahn selbst ersetzen?
Den Ersatz einer Armatur am vorhandenen Anschluss erledigen viele selbst. Neue Leitungen und Änderungen an der Hausinstallation gehören in die Hand eines Sanitärinstallateurs; ob eine Meldung an die Wasserversorgung nötig ist, steht im Wasserreglement Ihrer Gemeinde.
Wie oft sollte ein Boiler entkalkt werden?
Das hängt von der Wasserhärte und vom Gerät ab. Fragen Sie Ihren Sanitärbetrieb, welches Intervall er für Ihren Boiler empfiehlt; die Wasserhärte erfahren Sie bei Ihrer Wasserversorgung.
Wer bezahlt bei einem Wasserschaden?
Das hängt von Gebäude- und Hausratversicherung ab und bei Mietwohnungen vom Mietverhältnis. Melden Sie den Schaden rasch und fragen Sie, welche Belege gebraucht werden.
Lohnt es sich, alte Leitungen zu ersetzen?
Wenn ohnehin Wände oder Böden geöffnet werden, etwa bei einem Badumbau, ist das oft der richtige Zeitpunkt. Der Betrieb sollte den Zustand vorher beurteilen.
Warum geht meine Anfrage nur an einen Betrieb?
Damit Sie nicht von mehreren Firmen angerufen werden. Der übernehmende Betrieb hat die Anfrage für sich allein.
Was kostet mich die Anfrage?
Nichts. Offrano wird vom Betrieb bezahlt, der übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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