Begriff
Bezugsteuer: was der Begriff bedeutet
Die Mehrwertsteuer, die ein Leistungsempfänger in der Schweiz selbst abrechnet, wenn er Leistungen von bestimmten ausländischen Unternehmen bezieht.
Die Bezugsteuer ist das Schweizer Gegenstück zum Reverse-Charge-Verfahren. Sie soll verhindern, dass Leistungen ausländischer Anbieter unbesteuert bleiben.
Wann sie anfällt
Der Bezugsteuer unterliegen unter anderem Dienstleistungen, deren Ort im Inland liegt und die von Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht werden, die nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen sind, sowie bestimmte Lieferungen unbeweglicher Gegenstände durch solche Unternehmen.
Ob und wie Sie Bezugsteuer abrechnen müssen, klären Sie mit Ihrer Treuhänderin oder der Steuerverwaltung. Sie betrifft auch Privatpersonen nur in Ausnahmefällen.
Quelle: fedlex.admin.ch