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Einsatzbetrieb: was der Begriff bedeutet

Das Unternehmen, in dem verliehene Arbeitnehmende im Rahmen des Personalverleihs tatsächlich arbeiten.

Der Einsatzbetrieb gibt die Arbeit vor, ist aber nicht Arbeitgeber. Er schliesst mit dem Verleiher einen schriftlichen Verleihvertrag.

Was der Einsatzbetrieb wissen sollte

Untersteht der Einsatzbetrieb einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag, muss der Verleiher dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen einhalten. Vereinbarungen, die dem Einsatzbetrieb eine spätere Anstellung der Arbeitnehmenden erschweren, sind nichtig; eine Entschädigung ist nur bei kurzen Einsätzen und raschem Übertritt zulässig.

Planen Sie eine Instruktion am ersten Einsatztag. Der Einsatzbetrieb sollte die Bewilligung des Verleihers im Verzeichnis des SECO prüfen, bevor der erste Einsatz beginnt. Rechnungen gleicht er mit dem Verleihvertrag und den erfassten Stunden ab.

Quelle: fedlex.admin.ch

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