Begriff
Personalverleih: was der Begriff bedeutet
Das gewerbsmässige Überlassen von Arbeitnehmenden an Dritte, die Einsatzbetriebe, für das eine Bewilligung nötig ist.
Temporärarbeit ist die bekannteste Form des Personalverleihs. Der Verleiher bleibt Arbeitgeber, die Arbeit wird im Einsatzbetrieb geleistet.
Bewilligung und Kaution
Verleiher brauchen eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine des SECO; Personalverleih vom Ausland in die Schweiz ist nicht gestattet. Zur Sicherung von Lohnansprüchen muss der Verleiher eine Kaution leisten. Ohne Bewilligung ist der Verleihvertrag nichtig.
Das SECO führt ein Verzeichnis der bewilligten Verleiher. Die Bewilligung gilt unbefristet und für die ganze Schweiz. Zweigniederlassungen in anderen Kantonen brauchen eine eigene Bewilligung.
Quelle: fedlex.admin.ch · avg-seco.admin.ch