Photovoltaik
Neue Photovoltaikanlage: vom Dachcheck bis zur Inbetriebnahme
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Diese Seite behandelt die erste Solaranlage auf einem Wohnhaus, ohne Speicher und ohne bestehende Anlage. Wie ein Speicher ausgelegt wird und was bei einer Erweiterung anders ist, steht auf eigenen Seiten. Hier geht es um den Ablauf, die Unterlagen und die Punkte, an denen Angebote sich wirklich unterscheiden.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Der Ablauf in fünf Schritten
- Vorprüfung: Dachfläche, Ausrichtung, Verschattung, Zustand der Eindeckung und des Zählerschranks, meist mit Fotos oder Luftbild.
- Vor-Ort-Termin und Planung: Belegungsplan, Ertragsprognose, Wahl von Modulen und Wechselrichter.
- Netzanmeldung: Der eingetragene Elektrofachbetrieb meldet die Anlage beim Netzbetreiber an.
- Montage: Gerüst, Unterkonstruktion, Module, Verkabelung, Wechselrichter, Anschluss im Zählerschrank.
- Inbetriebnahme und Registrierung: Zählerwechsel durch den Messstellenbetreiber, Eintrag ins Marktstammdatenregister durch Sie als Betreiber.
Quelle: gesetze-im-internet.de
Was der Betrieb für diese Leistung braucht
- Fotos des Dachs aus mehreren Richtungen und des Zählerschranks
- Dachform, Eindeckung und ungefähres Alter des Dachs
- den Jahresstromverbrauch laut Abrechnung und geplante neue Verbraucher
- ob Denkmalschutz oder eine Gestaltungssatzung gilt
Umsatzsteuer und Finanzierung
Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden gilt unter den Voraussetzungen von § 12 Abs. 3 UStG ein Nullsteuersatz, begrenzt auf Anlagen bis zu einer bestimmten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister. Ein korrektes Angebot weist das aus. Für die Finanzierung bietet die KfW einen Förderkredit; die Bedingungen zeigt die Übersicht unten.
Quelle: gesetze-im-internet.de
Woran sich Angebote unterscheiden
- Ertragsprognose mit oder ohne Verschattungsanalyse
- Modul- und Wechselrichterhersteller mit Typbezeichnung statt nur Gesamtleistung
- Gerüst, Zählerschrankarbeiten und Kabelwege inklusive oder als Nachtrag
- wer Netzanmeldung und Unterlagen für die Registrierung übernimmt
- Monitoring: ob Sie Ertrag und Störungen selbst sehen können
Über Offrano anfragen
Ein einziger Solarbetrieb übernimmt Ihre Anfrage und bezahlt dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Wer es ist, erfahren Sie per E-Mail, bevor er Ihre Kontaktdaten sieht. Wir bestätigen nur, dass es das Unternehmen gibt.
Förderung in Deutschland
Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Maßgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270)
KfW
Förderkredit für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher; laut KfW können bis zu 100 % der Investitionskosten finanziert werden. Privatpersonen sind antragsberechtigt, wenn sie zumindest einen Teil des Stroms ins Netz einspeisen.
Quelle: www.kfw.de · Stand 09.2026
Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)
Bund (Umsatzsteuergesetz)
Lieferung und Installation von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Stromspeichern an den Betreiber sind laut § 12 Abs. 3 UStG mit 0 % Umsatzsteuer belegt, wenn die Anlage auf oder an einem Wohngebäude bzw. einer Wohnung installiert wird und höchstens 30 kW (peak) laut Marktstammdatenregister hat.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de · Stand 09.2026
Städte
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Ratgeber zu Photovoltaik
Häufige Fragen
Wie lange dauert es von der Anfrage bis zur laufenden Anlage?
Das hängt von Lieferzeiten, Gerüst, Netzbetreiber und Zählerwechsel ab. Fragen Sie den Betrieb nach einem realistischen Zeitplan für Ihre Region.
Muss das Dach vorher saniert werden?
Nicht immer. Ist die Eindeckung aber alt, lohnt es sich meist, erst das Dach zu machen, weil die Module sonst später ab- und wieder aufgebaut werden müssen.
Wer registriert die Anlage im Marktstammdatenregister?
Die Pflicht liegt beim Betreiber, also bei Ihnen. Viele Betriebe unterstützen dabei.
Quelle: gesetze-im-internet.de
Brauche ich einen neuen Zähler?
In der Regel wird ein Zähler eingebaut, der Bezug und Einspeisung misst. Das veranlasst der Messstellenbetreiber nach der Anmeldung.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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