Photovoltaik
Neue Photovoltaikanlage: vom Dachcheck bis zur Inbetriebnahme – in der Schweiz
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Diese Seite behandelt die erste Solaranlage auf einem Wohnhaus, ohne Speicher und ohne bestehende Anlage. Wie ein Speicher ausgelegt wird und was bei einer Erweiterung anders ist, steht auf eigenen Seiten. Hier geht es um den Ablauf, die Unterlagen und die Punkte, an denen Offerten sich wirklich unterscheiden.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was der Betrieb für diese Leistung braucht
- Fotos des Dachs aus mehreren Richtungen und des Zählerschranks
- Dachform, Eindeckung und ungefähres Alter des Dachs
- den Jahresstromverbrauch laut Abrechnung und geplante neue Verbraucher
- ob Denkmalschutz oder eine Gestaltungssatzung gilt
Woran sich Offerten unterscheiden
- Ertragsprognose mit oder ohne Verschattungsanalyse
- Modul- und Wechselrichterhersteller mit Typbezeichnung statt nur Gesamtleistung
- Gerüst, Zählerschrankarbeiten und Kabelwege inklusive oder als Nachtrag
- wer Netzanmeldung und Unterlagen für die Registrierung übernimmt
- Monitoring: ob Sie Ertrag und Störungen selbst sehen können
Meldung statt Baubewilligung
Genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden in Bau- und Landwirtschaftszonen brauchen keine Baubewilligung, sie sind vor Baubeginn der zuständigen Behörde zu melden; Frist und Unterlagen regelt der Kanton. Auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung ist stets eine Bewilligung nötig, und Kantone können sie für Schutzzonen vorsehen.
Quelle: fedlex.admin.ch
Einmalvergütung und Abnahme
Für Photovoltaikanlagen ab einer bestimmten Grösse kann eine Einmalvergütung des Bundes beantragt werden. Bei kleinen Anlagen reichen Sie das Gesuch nach der Inbetriebnahme bei Pronovo ein, massgebend für die Reihenfolge ist das Einreichedatum. Nach der Installation braucht es eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan und den Sicherheitsnachweis an die Netzbetreiberin.
Quelle: fedlex.admin.ch · pronovo.ch · fedlex.admin.ch
Ihre Anfrage über Offrano
Sie beschreiben das Vorhaben einmal, ein Solarbetrieb übernimmt es exklusiv und bezahlt Offrano dafür. Seine Kontaktdaten kommen vorab per E-Mail zu Ihnen.
Förderung in der Schweiz
Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Massgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV, Pronovo)
Bund, Abwicklung durch Pronovo AG
Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 2 kW und unter 100 kW erhalten eine einmalige Vergütung aus Grund- und Leistungsbeitrag, laut Pronovo maximal 30 % der Investitionskosten von Referenzanlagen. Das Gesuch wird nach der Inbetriebnahme über das Pronovo-Kundenportal eingereicht.
Quelle: pronovo.ch · Stand 09.2026
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Häufige Fragen
Wie lange dauert es von der Anfrage bis zur laufenden Anlage?
Das hängt von Lieferzeiten, Gerüst, Netzbetreiber und Zählerwechsel ab. Fragen Sie den Betrieb nach einem realistischen Zeitplan für Ihre Region.
Muss das Dach vorher saniert werden?
Nicht immer. Ist die Eindeckung aber alt, lohnt es sich meist, erst das Dach zu machen, weil die Module sonst später ab- und wieder aufgebaut werden müssen.
Brauche ich einen neuen Zähler?
In der Regel wird ein Zähler eingebaut, der Bezug und Einspeisung misst. Das veranlasst der Messstellenbetreiber nach der Anmeldung.
Brauche ich eine Baubewilligung für die Solaranlage?
In Bau- und Landwirtschaftszonen genügt für angepasste Anlagen auf dem Dach meist eine Meldung. Bei Denkmälern und in bestimmten Schutzzonen braucht es eine Bewilligung.
Quelle: fedlex.admin.ch
Wann beantrage ich die Einmalvergütung?
Bei kleinen Anlagen nach der Inbetriebnahme über das Kundenportal von Pronovo.
Quelle: fedlex.admin.ch
Bereit für Ihre Anfrage?
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