Photovoltaik
Photovoltaik erweitern: mehr Leistung auf dem Dach – in der Schweiz
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Wer schon eine Solaranlage hat und mehr Strom braucht, etwa für Wärmepumpe oder Elektroauto, kann sie erweitern. Technisch und formal ist das etwas anderes als eine neue Anlage: Die bestehende Anlage hat eigene Bedingungen, eigene Geräte und eine eigene Registrierung. Diese Seite zeigt, was dabei zu prüfen ist.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Getrennt oder zusammen
In vielen Fällen wird die Erweiterung als eigene Anlage mit eigenem Wechselrichter gebaut. So bleiben die Bedingungen der Altanlage unberührt, und ein Defekt legt nicht beides lahm. Werden neue Module an einen vorhandenen Wechselrichter angeschlossen, muss dieser dafür ausgelegt sein; unterschiedliche Modultypen an einem Strang vertragen sich oft schlecht.
Wie Alt- und Neuanlage gemessen und abgerechnet werden, legt der Betrieb mit dem Netzbetreiber fest. Lassen Sie sich das Messkonzept erklären, bevor Sie beauftragen.
Was der Betrieb für die Erweiterung braucht
- Datenblatt oder Typenschild von Modulen und Wechselrichter der bestehenden Anlage
- Jahr der Inbetriebnahme und Unterlagen der Netzanmeldung
- welche Dachflächen noch frei sind
- ein Foto des Zählerschranks
- den Grund für die Erweiterung, etwa neuer Verbrauch
Typische Fehler
- Neue Module an den alten Wechselrichter gehängt, der dafür nicht ausgelegt ist
- Erweiterung nicht registriert, weil die alte Anlage schon eingetragen war
- Zählerschrank nicht geprüft, obwohl die Gesamtleistung steigt
- Gewährleistung des Erstbetriebs gefährdet, weil ein anderer Betrieb an seiner Anlage arbeitet, ohne das zu klären
Meldung statt Baubewilligung
Genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden in Bau- und Landwirtschaftszonen brauchen keine Baubewilligung, sie sind vor Baubeginn der zuständigen Behörde zu melden; Frist und Unterlagen regelt der Kanton. Auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung ist stets eine Bewilligung nötig, und Kantone können sie für Schutzzonen vorsehen.
Quelle: fedlex.admin.ch
Elektroanschluss nach NIV
Den festen elektrischen Anschluss darf nur ausführen, wer eine Installationsbewilligung des ESTI hat; die Arbeiten werden der Netzbetreiberin vorher gemeldet. Viele Heizungs- und Klimafirmen arbeiten dafür mit einem Elektroinstallateur zusammen. Klären Sie in der Offerte, wer den Anschluss und den Sicherheitsnachweis übernimmt.
Quelle: fedlex.admin.ch
Ihre Anfrage über Offrano
Offrano gibt Ihre Anfrage an einen einzigen Solarbetrieb weiter. Er zahlt für die Anfrage, Sie nicht. Wer sich meldet, erfahren Sie vorher per E-Mail; eine Zusage, dass jemand übernimmt, gibt es nicht.
Förderung in der Schweiz
Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Massgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV, Pronovo)
Bund, Abwicklung durch Pronovo AG
Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 2 kW und unter 100 kW erhalten eine einmalige Vergütung aus Grund- und Leistungsbeitrag, laut Pronovo maximal 30 % der Investitionskosten von Referenzanlagen. Das Gesuch wird nach der Inbetriebnahme über das Pronovo-Kundenportal eingereicht.
Quelle: pronovo.ch · Stand 09.2026
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Häufige Fragen
Kann ich die Module der alten Anlage mit neuen mischen?
Auf einem gemeinsamen Strang meist nicht sinnvoll, weil unterschiedliche Module sich gegenseitig ausbremsen. Getrennte Stränge oder ein eigener Wechselrichter sind die übliche Lösung.
Darf ein anderer Betrieb meine Anlage erweitern?
Ja. Klären Sie aber, ob Arbeiten an der bestehenden Anlage Ihre Gewährleistung beim Erstbetrieb berühren, und lassen Sie Schnittstellen klar abgrenzen.
Brauche ich eine Baubewilligung für die Solaranlage?
In Bau- und Landwirtschaftszonen genügt für angepasste Anlagen auf dem Dach meist eine Meldung. Bei Denkmälern und in bestimmten Schutzzonen braucht es eine Bewilligung.
Quelle: fedlex.admin.ch
Kostet mich die Anfrage etwas?
Nein. Der Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt, bezahlt Offrano; ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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