Photovoltaik
Photovoltaik für Gewerbedächer: Planung für Unternehmen – in der Schweiz
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Eine Solaranlage auf einer Halle oder einem Bürogebäude folgt anderen Regeln als auf dem Einfamilienhaus: grössere Flächen, Tragfähigkeit von Leichtbaudächern, Brandschutz, Lastgang des Betriebs und oft ein Mittelspannungsanschluss. Diese Seite richtet sich an Unternehmen und Landwirte, die eine Offerte für eine eigene Dachanlage vorbereiten.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was bei Gewerbedächern anders ist
- Statik: Trapezblech- und Sandwichdächer haben oft wenig Reserven. Ein Statiknachweis gehört vor die Planung, nicht danach.
- Brandschutz: Abstände zu Brandwänden, Zugänglichkeit für die Feuerwehr und Abschaltmöglichkeiten sind mit Sachversicherer und Brandschutzplanung abzustimmen.
- Lastgang: Viele Betriebe verbrauchen tagsüber viel Strom. Mit den Lastgangdaten des Netzbetreibers lässt sich die Anlage auf den Eigenverbrauch auslegen.
- Netzanschluss: Ab einer gewissen Grösse verlangt der Netzbetreiber zusätzliche technische Nachweise und Schutzeinrichtungen.
Unterlagen für eine Ausschreibung
- Dachpläne, Baujahr, Dachaufbau und vorhandene Statikunterlagen
- Lastgang oder Verbrauchsdaten der letzten Jahre
- Angaben zum Netzanschluss und zur vorhandenen Mittel- oder Niederspannungsanlage
- Anforderungen des Sachversicherers
- gewünschtes Modell: Kauf, Pacht des Dachs an einen Dritten oder Contracting
Worauf Unternehmen in der Offerte achten
- Ertragsprognose und Eigenverbrauchsquote auf Basis Ihres Lastgangs
- Statik- und Brandschutzkonzept als Leistung oder als Voraussetzung
- Wartungsvertrag, Reaktionszeiten und Monitoring
- Verantwortung für Netzanschluss, Inbetriebnahme und Registrierung
- Versicherung während der Bauzeit und Haftung für Dachschäden
Meldung statt Baubewilligung
Genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden in Bau- und Landwirtschaftszonen brauchen keine Baubewilligung, sie sind vor Baubeginn der zuständigen Behörde zu melden; Frist und Unterlagen regelt der Kanton. Auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung ist stets eine Bewilligung nötig, und Kantone können sie für Schutzzonen vorsehen.
Quelle: fedlex.admin.ch
Einmalvergütung und Abnahme
Für Photovoltaikanlagen ab einer bestimmten Grösse kann eine Einmalvergütung des Bundes beantragt werden. Bei kleinen Anlagen reichen Sie das Gesuch nach der Inbetriebnahme bei Pronovo ein, massgebend für die Reihenfolge ist das Einreichedatum. Nach der Installation braucht es eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan und den Sicherheitsnachweis an die Netzbetreiberin.
Quelle: fedlex.admin.ch · pronovo.ch · fedlex.admin.ch
Ihre Anfrage über Offrano
Genau ein Solarbetrieb kann Ihre Anfrage übernehmen. Sie zahlen nichts, der Betrieb bezahlt Offrano. Geprüft ist, dass es ihn als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit.
Förderung in der Schweiz
Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Massgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV, Pronovo)
Bund, Abwicklung durch Pronovo AG
Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 2 kW und unter 100 kW erhalten eine einmalige Vergütung aus Grund- und Leistungsbeitrag, laut Pronovo maximal 30 % der Investitionskosten von Referenzanlagen. Das Gesuch wird nach der Inbetriebnahme über das Pronovo-Kundenportal eingereicht.
Quelle: pronovo.ch · Stand 09.2026
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Häufige Fragen
Trägt unser Dach eine Solaranlage?
Das zeigt nur ein Statiknachweis. Gerade leichte Hallendächer haben oft wenig Reserven; manchmal helfen besonders leichte Systeme.
Können wir das Dach verpachten statt selbst zu bauen?
Ja, Pacht- und Contractingmodelle sind verbreitet. Prüfen Sie Laufzeit, Rückbaupflicht und Haftung im Vertrag sorgfältig, gegebenenfalls mit rechtlicher Unterstützung.
Was brauchen wir für eine Ausschreibung?
Dachpläne, Statikunterlagen, Lastgang und die Anforderungen Ihres Sachversicherers. Je vollständiger die Unterlagen, desto vergleichbarer die Offerten.
Brauche ich eine Baubewilligung für die Solaranlage?
In Bau- und Landwirtschaftszonen genügt für angepasste Anlagen auf dem Dach meist eine Meldung. Bei Denkmälern und in bestimmten Schutzzonen braucht es eine Bewilligung.
Quelle: fedlex.admin.ch
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