Photovoltaik
Photovoltaik erweitern: mehr Leistung auf dem Dach
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Wer schon eine Solaranlage hat und mehr Strom braucht, etwa für Wärmepumpe oder Elektroauto, kann sie erweitern. Technisch und formal ist das etwas anderes als eine neue Anlage: Die bestehende Anlage hat eigene Bedingungen, eigene Geräte und eine eigene Registrierung. Diese Seite zeigt, was dabei zu prüfen ist.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Getrennt oder zusammen
In vielen Fällen wird die Erweiterung als eigene Anlage mit eigenem Wechselrichter gebaut. So bleiben die Bedingungen der Altanlage unberührt, und ein Defekt legt nicht beides lahm. Werden neue Module an einen vorhandenen Wechselrichter angeschlossen, muss dieser dafür ausgelegt sein; unterschiedliche Modultypen an einem Strang vertragen sich oft schlecht.
Wie Alt- und Neuanlage gemessen und abgerechnet werden, legt der Betrieb mit dem Netzbetreiber fest. Lassen Sie sich das Messkonzept erklären, bevor Sie beauftragen.
Anmeldung und Registrierung
Die Erweiterung ist beim Netzbetreiber anzumelden und im Marktstammdatenregister als eigene Einheit zu registrieren. Solaranlagen, die derselbe Betreiber am selben Standort gleichzeitig in Betrieb nimmt, werden dort zusammengefasst; eine spätere Erweiterung ist davon nicht erfasst.
Quelle: gesetze-im-internet.de
Anfrage stellenWas der Betrieb für die Erweiterung braucht
- Datenblatt oder Typenschild von Modulen und Wechselrichter der bestehenden Anlage
- Jahr der Inbetriebnahme und Unterlagen der Netzanmeldung
- welche Dachflächen noch frei sind
- ein Foto des Zählerschranks
- den Grund für die Erweiterung, etwa neuer Verbrauch
Typische Fehler
- Neue Module an den alten Wechselrichter gehängt, der dafür nicht ausgelegt ist
- Erweiterung nicht registriert, weil die alte Anlage schon eingetragen war
- Zählerschrank nicht geprüft, obwohl die Gesamtleistung steigt
- Gewährleistung des Erstbetriebs gefährdet, weil ein anderer Betrieb an seiner Anlage arbeitet, ohne das zu klären
So geht es über Offrano
Genau ein Solarbetrieb aus Ihrer Region kann die Anfrage übernehmen; er zahlt dafür, Sie nicht. Bevor er Ihre Daten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und Telefonnummer. Eine Qualitätsprüfung ist das nicht.
Förderung in Deutschland
Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Maßgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270)
KfW
Förderkredit für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher; laut KfW können bis zu 100 % der Investitionskosten finanziert werden. Privatpersonen sind antragsberechtigt, wenn sie zumindest einen Teil des Stroms ins Netz einspeisen.
Quelle: www.kfw.de · Stand 09.2026
Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)
Bund (Umsatzsteuergesetz)
Lieferung und Installation von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Stromspeichern an den Betreiber sind laut § 12 Abs. 3 UStG mit 0 % Umsatzsteuer belegt, wenn die Anlage auf oder an einem Wohngebäude bzw. einer Wohnung installiert wird und höchstens 30 kW (peak) laut Marktstammdatenregister hat.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de · Stand 09.2026
Städte
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Ratgeber zu Photovoltaik
Häufige Fragen
Muss ich die Erweiterung neu anmelden?
Ja, beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister als eigene Einheit.
Quelle: gesetze-im-internet.de
Kann ich die Module der alten Anlage mit neuen mischen?
Auf einem gemeinsamen Strang meist nicht sinnvoll, weil unterschiedliche Module sich gegenseitig ausbremsen. Getrennte Stränge oder ein eigener Wechselrichter sind die übliche Lösung.
Darf ein anderer Betrieb meine Anlage erweitern?
Ja. Klären Sie aber, ob Arbeiten an der bestehenden Anlage Ihre Gewährleistung beim Erstbetrieb berühren, und lassen Sie Schnittstellen klar abgrenzen.
Gilt der Nullsteuersatz auch für die Erweiterung?
Er hängt unter anderem von der installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister ab. Ob Ihre Erweiterung darunter fällt, klären Sie mit dem Betrieb oder Ihrem Steuerbüro.
Quelle: gesetze-im-internet.de
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