Umzug
Fernumzug in Österreich: von Vorarlberg bis ins Burgenland
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Wer von Bregenz nach Wien oder von Graz nach Salzburg übersiedelt, braucht eine andere Planung als beim Umzug ums Eck: Das Volumen muss stimmen, weil nichts nachgefahren wird, und an beiden Orten braucht es einen Platz für den Wagen. Diese Seite erklärt die Modelle und was ein Angebot enthalten sollte.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Die Modelle beim Fernumzug
- Direktfahrt: Ihr Umzugsgut fährt allein im Fahrzeug, Beladen und Entladen folgen dicht aufeinander. Am schnellsten, aber am teuersten.
- Beiladung: Ihr Umzugsgut teilt sich das Fahrzeug mit anderen Umzügen auf derselben Strecke. Günstiger, dafür ist der Liefertermin weniger flexibel.
- Mit Zwischenlager: Wenn die neue Wohnung noch nicht frei ist, lagert das Unternehmen das Umzugsgut ein und liefert später aus.
- Mit eigenem Team am Zielort: Manche Unternehmen arbeiten mit Partnern, die am Zielort beim Entladen helfen.
Planung: Volumen, Termin und Zugang
Weil nichts nachgefahren wird, muss das Volumen stimmen. Eine Besichtigung oder eine Videoaufnahme aller Räume ist beim Fernumzug fast Pflicht. Klären Sie früh, wann Sie die alte Wohnung übergeben und die neue beziehen können; Lücken lassen sich mit einem Zwischenlager überbrücken. Am Zielort gelten dieselben Fragen wie beim Auszug: Parkmöglichkeit, Tragewege, Stockwerk, Aufzug. Wenn das Unternehmen die Gegend nicht kennt, helfen Fotos der Straße und des Eingangs.
Anfrage stellenWas ins Angebot für den Fernumzug gehört
- Modell: Direktfahrt oder Beiladung, mit Lade- und Liefertermin oder Zeitfenster
- Volumen in Kubikmetern und ob der Preis fest ist
- Kosten für Übernachtung, Maut und Zwischenlager, falls anfallend
- Halteverbotszonen an beiden Orten und wer sie beantragt
- Haftungshinweis und Angebot einer zusätzlichen Versicherung
Halteverbot und Meldezettel in Österreich
Wer dort laden will, wo das Halten verboten ist, oder den Wagen zum Laden auf den Gehsteig stellen muss, braucht nach der Straßenverkehrsordnung eine Bewilligung, sofern keine Zusatztafel das erlaubt. In Wien wird eine kurzfristige Halteverbotszone bei der MA 46 beantragt, und zwar mindestens 10 Werktage vorher; die Verkehrszeichen stellen Sie oder die Übersiedlungsfirma mindestens 24 Stunden vorher auf und lassen das beim Polizeiwachzimmer bestätigen. In anderen Städten ist der Magistrat oder die Gemeinde zuständig.
Nach dem Einzug melden Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde der neuen Gemeinde an; die Abmeldung ist drei Tage davor oder danach fällig und kann mit der Anmeldung verbunden werden. Das erledigt die Firma nicht für Sie.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at · wien.gv.at · ogd.ris.bka.gv.at
Ihre Anfrage über Offrano
Offrano gibt Ihre Anfrage an einen einzigen Umzugsbetrieb weiter. Er zahlt für die Anfrage, Sie nicht. Wer sich meldet, erfahren Sie vorher per E-Mail; eine Zusage, dass jemand übernimmt, gibt es nicht.
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Ratgeber zu Umzug
Häufige Fragen
Wie viel günstiger ist eine Beiladung?
Das hängt von Strecke, Volumen und Auslastung ab. Fragen Sie das Unternehmen, ob Ihre Strecke für eine Beiladung in Frage kommt und wie flexibel Sie beim Liefertermin sein müssen.
Sollte ich Unternehmen am alten oder am neuen Wohnort anfragen?
Meist am alten Wohnort, weil dort beladen wird und die Besichtigung stattfindet. Offrano bietet Ihre Anfrage Unternehmen aus der Region an, die Sie angeben.
Was passiert, wenn die neue Wohnung noch nicht fertig ist?
Dann kann das Umzugsgut zwischengelagert werden. Lassen Sie sich Lagerkosten, Versicherung im Lager und die Frist für die Auslieferung schriftlich geben.
Muss ich beim Entladen dabei sein?
Sie oder eine bevollmächtigte Person sollten da sein, um Räume zuzuweisen und das Übergabeprotokoll zu unterschreiben.
Bis wann muss ich mich ummelden?
Anmelden müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug bei der Meldebehörde der neuen Gemeinde; abmelden drei Tage davor oder danach.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at
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