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Treppenlift

Plattformlift: mit dem Rollstuhl über die Treppe – in der Schweiz

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Treppenlift

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Sind Sie Eigentümer der Immobilie? (Pflichtfeld)
Um welches Gebäude geht es? (Pflichtfeld)
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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Ein Plattformlift trägt eine Plattform an einer Schiene entlang der Treppe, sodass man mit dem Rollstuhl darauffahren kann, ohne umzusteigen. Er ist grösser und schwerer als ein Sitzlift und stellt andere Anforderungen an die Treppe. Hier lesen Sie, wann ein Plattformlift passt, was vorher zu klären ist und was in der Offerte stehen sollte.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Wann ein Plattformlift passt

Der Plattformlift ist die Lösung, wenn ein Umsetzen auf einen Sitz nicht in Frage kommt oder ein Rollstuhl mitfahren muss. Er eignet sich für gerade und kurvige Treppen, innen wie aussen, oft auch für öffentliche Gebäude und Praxen. Überwindet nur eine kleine Höhe ohne Treppenlauf, ist ein Hublift häufig die einfachere Wahl.

Platz und Bauliches

  • Treppenbreite: Die Plattform braucht in Fahrt und in Parkstellung deutlich mehr Breite als ein Sitzlift
  • Start und Ziel: vor und nach der Treppe braucht es ebene Flächen zum Auf- und Abfahren
  • Befestigung: meist an der Wand oder mit Stützen auf den Stufen; die Tragfähigkeit wird geprüft
  • Fluchtweg: Im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses muss trotz Lift die nötige Breite für Rettungswege bleiben
  • Stromanschluss für Antrieb und Ladestation
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Was der Anbieter wissen muss

  • Treppenform und -breite, Zahl der Läufe und Podeste
  • innen oder aussen
  • Masse des Rollstuhls, insbesondere elektrischer Rollstühle
  • Platz an Start und Ziel, Türen in der Nähe
  • Eigentum, Mietwohnung oder Stockwerkeigentümergemeinschaft

Zustimmung und Hilfsmittel in der Schweiz

Im Einfamilienhaus entscheiden Sie selbst. Im Mehrfamilienhaus braucht es die Zustimmung der Vermieterschaft oder, im Stockwerkeigentum, der Gemeinschaft; das Treppenhaus muss als Fluchtweg nutzbar bleiben.

Die Invalidenversicherung führt Treppenlifte, Hebebühnen und Rampen in ihrer Liste der Hilfsmittel. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, prüft die IV-Stelle des Wohnsitzkantons nach Anmeldung; teure Hilfsmittel gibt sie in der Regel leihweise ab. Auch die AHV kennt Hilfsmittel. Klären Sie das vor der Bestellung, denn die Versicherung entscheidet über Art und Umfang, nicht der Lieferant.

Quelle: ahv-iv.ch

Ihre Anfrage über Offrano

Die Anfrage ist kostenlos und geht exklusiv an einen Treppenliftanbieter. Bevor er Ihre Daten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und Telefonnummer. Übernimmt innerhalb von 21 Tagen niemand, nehmen wir die Anfrage heraus.

Leistungen

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Häufige Fragen

Passt ein Plattformlift in ein schmales Treppenhaus?

Oft nicht. Er braucht deutlich mehr Breite als ein Sitzlift. Der Anbieter misst nach und nennt Alternativen.

Kann ich mit einem Elektrorollstuhl mitfahren?

Wenn Plattformgrösse und Tragfähigkeit passen. Geben Sie Masse und Gewicht in der Anfrage an.

Wer entscheidet im Mehrfamilienhaus?

Vermieter oder Stockwerkeigentümergemeinschaft. Klären Sie das früh, bevor Sie eine Offerte annehmen.

Braucht der Plattformlift eine Wartung?

Ja, wie jede Aufzugsanlage. Fragen Sie nach Wartungsintervall, Kosten und Notdienst.

Beteiligt sich die IV?

Treppenlifte stehen in der Hilfsmittelliste der IV. Ob ein Anspruch besteht, entscheidet die IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons nach Anmeldung.

Quelle: ahv-iv.ch

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Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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