Umzug
Auslandsumzug: Hausrat über die Schweizer Grenze bringen
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Weil die Schweiz nicht zur EU-Zollunion gehört, ist jeder Umzug über die Grenze auch ein Zollvorgang, selbst nach Deutschland oder Österreich. Für Hausrat gibt es dabei eigene Regeln für Übersiedlungsgut. Diese Seite erklärt, was das bedeutet und was die Zügelfirma übernehmen kann.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Übersiedlungsgut und Zoll
Bei einem Umzug in die Schweiz kann Hausrat, den Sie bereits benutzt haben und weiter benutzen, unter bestimmten Voraussetzungen als Übersiedlungsgut abgabenfrei eingeführt werden. Welche Voraussetzungen und Formulare gelten, beschreibt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Bei einem Umzug aus der Schweiz gelten die Regeln des Ziellandes. Die Zügelfirma hilft bei Inventarliste und Anmeldung, die Verantwortung für richtige Angaben bleibt bei Ihnen.
Transportwege
- Lastwagen: für Ziele in Europa, direkt oder als Beiladung
- Seefracht im Container: für Übersee, mit längeren Laufzeiten und Hafenumschlag
- Luftfracht: für kleine, eilige Mengen
- Kombinationen: ein Teil per Luftfracht, der Hausrat per Container
Welche Angaben und welches Offerte
- Zielland und Zielort, gewünschter Zeitraum, ob Übernahme der neuen Wohnung schon feststeht
- Volumen, besondere Stücke, Fahrzeuge, Pflanzen oder Tiere
- In der Offerte: Transportweg, Laufzeit, Leistungen an beiden Enden, Verpackung für den Export, Zollabwicklung, Versicherung und was ausdrücklich nicht enthalten ist, etwa Abgaben, Hafengebühren oder Lagerkosten im Zielland
Parkieren und Anmelden in der Schweiz
Muss der Zügelwagen länger vor dem Haus stehen, klären Sie bei Verwaltung, Polizei oder Gemeinde, ob dafür eine Bewilligung nötig ist; auch das Freihalten des Platzes organisiert je nach Ort die Polizei oder eine andere Stelle. Das Vorgehen ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, deshalb lohnt sich die Frage früh.
Nach dem Zügeln melden Sie sich bei der alten Wohngemeinde ab und bei der neuen an, in der Regel innerhalb von 14 Tagen; die Einzelheiten regelt der Kanton, in vielen Kantonen geht es online. Das bleibt Ihre Aufgabe, nicht die der Zügelfirma.
Ihre Anfrage über Offrano
Sie beschreiben das Vorhaben einmal, ein Umzugsbetrieb übernimmt es exklusiv und bezahlt Offrano dafür. Seine Kontaktdaten kommen vorab per E-Mail zu Ihnen.
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Häufige Fragen
Übernimmt die Firma die Zollanmeldung?
Viele Umzugsfirmen mit Auslandserfahrung erledigen die Zollformalitäten oder arbeiten mit einem Zollagenten. Schreiben Sie in die Anfrage, ob Sie das brauchen, und lassen Sie in der Offerte festhalten, welche Abgaben und Gebühren nicht enthalten sind.
Brauche ich eine Inventarliste?
Für Umzüge ausserhalb der EU fast immer, und auch sonst ist sie für Versicherung und Kontrolle nützlich. Das Unternehmen sagt Ihnen, welches Format es braucht.
Kann ich das Auto mitnehmen?
Oft ja, im Container oder auf eigener Achse. Zoll, Zulassung und Steuern regelt das Zielland; klären Sie das vor dem Transport.
Wie melde ich mich nach dem Zügeln um?
Bei der alten Wohngemeinde ab und bei der neuen an, in der Regel innerhalb von 14 Tagen; in vielen Kantonen geht das online.
Quelle: ch.ch
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